Vorübergehende Flugeinstellung von/nach CZ wegen des durch die tschechische Regierung ausgerufenen Notstandes

Mit Wirksamkeit ab dem 16.03.2020 werden wegen der durch die tschechische Regierung ergriffenen Maßnahmen zum Verbot der Ausreise für tschechische Staatsangehörige ins Ausland und der Einreise für ausländische Staatsbürger ohne einen ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt in Tschechien für die Dauer dieser Maßnahmen sämtliche Flugverbindung von/nach Tschechien eingestellt.

Die betroffenen Fluggäste werden über weitere Möglichkeiten durch den Frachtführer oder den Flugscheinverkäufer per E-Mail informiert.