Medikamente dürfen lediglich im Handgepäck befördert werden. Beförderung im abgefertigten Gepäckstück ist untersagt. Flüssige Medikamente dürfen in Fläschchen bis zu 100 ml, die sich in abschließbaren transparenten Plastikbeuteln befinden, befördert werden, und zwar bis zu einem Volumen von 1 l pro Person. Spritzen dürfen an Bord lediglich mit einem schriftlichen Arztzeugnis, dass diese für den Reisenden unbedingt notwendig ist, befördert werden. Für Flüge von Standorten außerhalb Tschechiens muss das Zeugnis in Englisch ausgestellt werden.
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